Unsere Schutzgebiete
2 Die Ackerflächen Richtung Unterjesingen
4 Der Spitzberg "Unterer Wald"
5 "Römerstraße" und "Breitlächle"
7 Die Ackerflächen Richtung Wendelsheim
Zielplanvereinbarung Ried
von Dr. Florian Wagner
Ziel: Ried (Teil des "Feuchtgebiets NO Rottenburg, Biotopnummer 75194160127") Flst. 9938 bis 9954/1; Stand 12.10.2015
Zielarten: Laubfrosch, Wasserralle, Kiebitz, Grauammer, Rastgebiet für Bekassine und Zwergschnepfe
Ziebestand Nasschilfflächen mit offenen Flachwasserzonen, Niederhecke entlang der Straße, extensiv genutzter Grünlandstreifen zwischen Hecke und Schil-/Wasserflächen. Auf Flst. 9938 bis 9942 Weiterentwicklung der Feuchtwiese mit gehölzfreiem Graben und flacher Böschung, sodass zeitweise überschwemmte Wiesenbereiche entstehen können. Wassergraben Flst. 9954/1 und 9974/1 gehölzfrei bis auf 5 Kopfweiden im Osten. Flächen insgesamt gehölzfrei mit Ausnahme der großen alten Weide auf Flst. 9943 und 9942 und einer kleinen Gehölzgruppe als Weideunterstand für die Weidetiere im Falle der Beweidung.
Maßnahmen: Die Maßnahmen im Ried dienen der Aufwertung für die in der Biotopbeschreibung genannten hochgradig gefährdeten Offenlandarten Grauammer, Kiebitz, Bekassine und Zwergschnepfe. Die genannten Arten Rebhuhn und Braunkehlchen sind im Neckartal bereits erloschen. Die Maßnahmen stehen im Kontext mit weiteren Schutzmaßnahmen zur Sicherung und wiederausdehnung. Vorrangig ist die Rücknahme/Rodung der Gehözbestände zur Wiederherstellung des Offenlandcharakters.
- Gehölzentfernung im Ried inklusive entfernen der Wurzelstöcke
- Die Erweiterung der Feuchtwiese (Flst. 9938 bis 9942) mit Entfernung der Weiden und anschließender
Grabengestaltung wird vom NVSV an einen geeigneten Unternehmer bis 2016 vergeben.
- Das Schneiden der Kopfweiden übernimmt der NVSV im zweijährigen Turnus
- Herstellung eines mähbaren Grünlandstreifens zwischen verbleibender Hecke und Schlifbereich
- Ausbaggern der Wasserflächen
- Zaunbau für die Rinderbeweidung, falls eine langfristige Zusage und verlässliche Kooperation stattfinden kann.
Folgende Aspekte werden bei den Maßnahmen berücksichtigt:
- Die große alte Weide bleibt erhalten
- Es werden keine künstlichen Weideunterstände im Gebiet errichtet, der vorhandene Gehölzbestand kann entsprechend
verwendet werden.